Betroffene eines Verkehrsunfalls die einen Rechtsanwalt beauftragen wollen eine möglichst schnelle und günstige Abwicklung. Sie möchten umfassend hinsichtlich der haftungsrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden. Weiterhin möchten Sie wissen, ob bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten eines Unfalls möglich sind.
Bei Verkehrsunfällen treten unter
anderem die folgenden Fragen auf:
Wird die gegnerische Versicherung die Mietwagenkosten übernehmen? Dürfen Sie
einen Sachverständigen beauftragen? Sollen Sie die Abtretungserklärung einer
Werkstatt unterschreiben? Können Sie selbständig Verhandlungen mit der gegnerischen
Haftpflichtversicherung führen? Wie hoch sind die Schmerzensgeldansprüche bei
einem HWS-Schleudertrauma? Was passiert mit dem Anhörungsbogen der Polizei?
Akzeptieren Sie das Verwarnungsgeld?
Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie vor Ihrer Entscheidung den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Niemand kann von Ihnen verlangen sofort und ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt Entscheidungen zu treffen oder ein etwaiges Fehlverhalten einzuräumen.
Die Rechtsanwaltskosten für die anwaltliche Vertretung bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen hat - bei geklärter Schuldfrage - grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher zu tragen.
Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Wittenberg in allen verkehrsrechtlichen Fragen.