Familienrecht

 

Ehescheidung

Bereits im Fall einer drohenden Scheidung sollte im Vorfeld ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Trennungsvereinbarungen können oft Konflikte entschärfen. Frühzeitig kann dann mit dem Rechtsanwalt des anderen Ehepartners  nach außergerichtlichen Lösungen gesucht werden, um das gerichtliche Verfahren auf das Nötigste zu beschränken. Dies spart Zeit, Geld und Ihre Nerven. Wir beraten Sie hierzu in Wittenberg gerne.

einverständliche Scheidung

Die sogenannte „einverständliche Scheidung” mit nur einem Rechtsanwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Rechtsanwalt, sondern dass nur ein Ehegatte mit „seinem” Rechtsanwalt vor Gericht auftritt. Allerdings ist der vor Gericht auftretende Rechtsanwalt nur „einseitiger” Interessenvertreter seines Mandanten. Der vor Gericht nicht anwaltlich vertretene Ehegatte, sollte sich daher zumindest von einem anderen Rechtsanwalt im Rahmen einer außergerichtlichen Erstberatung ( Normalfall: EUR 190.- zuzügl. MwSt.) beraten lassen. Dies ist aber immer billiger, als zwei Rechtsanwälte mit der Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu beauftragen. Es muss daher vor allem geklärt sein, welchen Ehegatten der Rechtsanwalt vertritt.
Man spart die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts vor Gericht und natürlich die Kosten für streitige Gerichtsverfahren. Deshalb wird oft zwischen den Eheleuten sinnvollerweise vereinbart, dass alle Kosten (Rechtsanwalt, Gericht, ggf. Notar) durch die Eheleute gemeinsam getragen werden.
Bei einer einverständlichen Scheidung geht das Familiengericht in der Regel vom Scheitern der Ehe aus.

Voraussetzung

Voraussetzung der „einverständlichen Scheidung” ist, dass die Noch-Ehegatten sich über alle Folgesachen außergerichtlich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) geeinigt haben. Geklärt sein muss vor dem Gerichtstermin z.B. die Frage des Unterhalts der Ehegatten, der Unterhalt der Kinder, die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Fragen zur Nutzung der bisherigen Ehewohnung bis zur Verteilung des Hausrates, die Verteilung des Vermögens bzw. der Schulden. Die Einigung setzt in bestimmten Fällen eine besondere Form voraus, z.B. eine notarielle Vereinbarung in Grundstückssachen.
Sind die Noch-Eheleute über alle Fragen einig, so muss nur einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Der Rechtsanwalt des einen Ehegatten leitet per Schriftsatz an das örtliche zuständige Familiengericht die Scheidung ein. Der andere Ehegatte braucht dann nach Zustellung des Scheidungsschriftsatzes durch das Gericht, dem Gericht nur noch mitzuteilen (Aktenzeichen nicht vergessen), das er der Scheidung und der außergerichtlichen Vereinbarung zustimmt. Es wird dadurch nicht nur billiger und stressfreier. Der Scheidungstermin geht dann in der Regel auch schneller vorüber.

Donnerstag, 21.November 2024
Navigation