Insolvenzrecht

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann ist es höchste Zeit für eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Insolvenz, weil Sie zu spät professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Denn nur weil momentan die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, muss noch nicht zwingend die Insolvenz eintreten. Wir beraten Sie hierzu in Wittenberg gerne.

 

Insolvenz vermeiden durch frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt

Der beste Rat lautet deshalb: Gehen Sie lieber zu früh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch einen Rechtsanwalt. Denn im frühen Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit lässt sich oftmals das Ruder noch herumreißen.

 

Außergerichtliche Schuldenregulierung durch Rechtsanwalt

Aber auch wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, muss für einen Verbraucher oder Selbstständigen nicht zwingend zur Schuldenbereinigung das Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung angestrebt werden. Es besteht vielmehr die Möglichkeit mit Hilfe eines Rechtsanwaltes eine außergerichtliche Schuldenregulierung zu erreichen, indem man mit den Gläubigern eine außergerichtliche Zahlungsvereinbarung trifft.

 

Antrag auf Verbraucherinsolvenz / Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Sollten alle außergerichtlichen Bemühungen zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit gescheitert sein, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen mit anschließender Restschuldbefreiung zu stellen. Je nachdem welche Voraussetzungen vorliegen, ist hierbei das Verbraucherinsolvenz- oder aber das Regelinsolvenzverfahren zu wählen. In jedem Fall kann die Restschuldbefreiung bei Einhaltung der gesetzlichen Obliegenheiten nach sechs Jahren erlangt werden.

 

Beratung und Tätigkeit für Schuldner und Gläubiger im Insolvenzverfahren sowie in der Wohlverhaltensperiode

Auch im laufenden Insolvenzverfahren bzw. in der nachfolgenden Wohlverhaltensperiode kann es sowohl für den Insolvenzschuldner als auch für die Insolvenzgläubiger erforderlich werden, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Von großer Bedeutung ist hier für beide Seiten das Anfechtungsrecht und die mögliche Versagung der Restschuldbefreiung für den Insolvenzschuldner bei Obliegenheitsverletzungen.

 

Risikogruppe GmbH-Geschäftsführer

Wichtig ist ebenfalls die Insolvenzberatung von Unternehmen in der Krise. Eine besondere Risikogruppe in der Insolvenz stellen GmbH-Geschäftsführer dar. Im Falle einer Insolvenz können weitreichende Rückgriffsmöglichkeiten von Gläubigern und Finanzamt gegenüber den gegenwärtigen und auch früheren Geschäftsführern bestehen. Bereits in einer absehbaren Krisensituation des Unternehmens können durch eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt schwerwiegende Eingriffe in das Privatvermögen von Geschäftsführern, die die gesamte Existenz bedrohen können, vermieden werden. Es kommt hierbei darauf an, Haftungsbescheide des Finanzamtes für ausstehende Unternehmenssteuern an den Geschäftsführer, Rückgriffe von Unternehmensgläubigern oder auch Zahlungsansprüche eines etwaigen späteren Insolvenzverwalters gegen die Geschäftsführung oder Gesellschafter im Falle einer Insolvenz zu vermeiden.

Freitag, 8.November 2024
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