Arbeitsrecht
Die meisten Fragen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zum Arbeitsrecht betreffen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Ist eine bereits erklärte Kündigung wirksam? Ist eine beabsichtigte Kündigung zulässig und erfolgversprechend?
Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das in Frage stehende Arbeitsverhältnis Anwendung? Welche anderen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht sind relevant?
Welche Kündigungsfrist muß beachtet werden? Besteht in dem Unternehmen ein Betriebsrat, der vor Ausspruch der Kündigung zwingend angehört werden muß? Ist die Kündigung sozialwidrig?
Ist im Einzelfall eine fristlose Kündigung zulässig? Ist eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich?
Wie kann man einer unberechtigten Abmahnung begegnen? Bestehen innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen?
Arbeitnehmern, denen die Kündigung droht oder bereits erklärt worden ist, raten wir, sich möglichst kurzfristig anwaltlich beraten zu lassen. Sie sollten unbedingt beachten, dass spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss, soweit Sie Ihre Rechte wahren wollen.
Gerade für kleine Firmen und Handwerksbetriebe ist der Wust bestehender Vorschriften im Arbeitsrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte nicht mehr überschaubar geschweige denn sind sie noch nachvollziehbar.
Wir empfehlen Ihnen dringend, nehmen Sie lieber Kontakt mit uns auf, bevor Sie eine anstehende oder beabsichtigte Kündigung eines oder gar mehrerer Ihrer Mitarbeiter in die Tat umsetzen. Hinterher ist es meist zu spät und den Ihrem Betrieb durch rechtlich nicht wirksame Kündigungen erwachsenden Schaden wird Ihnen keiner ersetzen. Bei den Kosten einer frühzeitigen Rechtsberatung zu Fragestellungen im Arbeitsrecht handelt es sich demgegenüber um überschaubare Ausgaben, die sich für Ihren Betrieb in der Regel immer auszahlen werden.